Wer in der heutigen Zeit ein Arbeitsverhältnis aufnimmt oder bereits in einem solchen steht, sollte im Idealfall über Grundkenntnisse des Arbeitsrechts verfügen. Die im Arbeitsvertrag enthaltenen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner unterliegen jeweils gesetzlichen Richtlinien, gleiches gilt für das Verhältnis zwischen Führungskräften und Angestellten. Im Prinzip kann jedem Arbeitnehmer ans Herz gelegt werden, den Fernkurs „Arbeitsrecht" zu absolvieren. Nur mit fundierten Kenntnissen ist es möglich, die eigenen Interessen wirklich zu wahren.
Zielgruppe des Fernstudiums „Arbeitsrecht":
Menschen, die
- ein Arbeitsverhältnis aufnehmen möchten oder bereits beschäftigt sind und sich über Rechte und Pflichten aus ihrem Arbeitsvertrag informieren möchten,
- Angestellte und Führungskräfte die ihr gegenseitiges Rechtsverhältnis besser verstehen und einordnen möchten,
- in der Personalabteilung tätig sind oder mit Personalverantwortung tragen und vorhandene Kenntnisse auffrischen möchten.
Studienziele des Fernkurses „Arbeitsrecht":
Die Teilnehmer des Fernkurses „Arbeitsrecht" lernen unter die Grundlagen des betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitsrechts in der Theorie kennen und vertiefen das so erworbene Wissen anhand praktischer Fallbeispiele. Mit Hilfe der Arbeitsmittel (aktuelle Arbeitsgesetze und neun Studienhafte) werden die Teilnehmer in der Lage sein, am Ende des Lehrgangs alle wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts einzuordnen und im betrieblichen Alltag umzusetzen.
Tipp: Studieren mit dem Institut für Lernsysteme (ILS)!
Dieses Fernstudium wird angeboten vom Institut für Lernsysteme (ILS). Sie profitieren bei Deutschlands größter Fernschule von einer ISO 29990-Zertifizierung, der Erfahrung mit über 80.000 Studienteilnehmern pro Jahr und ausgezeichneten Unternehmensreferenzen. Den umfangreichen Studienführer erhalten Sie vollkommen gratis und unverbindlich hier:
Studieninformationen im Überblick:
Teilnahmevoraussetzungen: Zur Teilnahme am Fernkurs "Arbeitsrecht"sollten Sie zumindest einen Hauptschulabschluss und Interesse an arbeitsrechtlichen Fragen mitbringen.
Studienbeginn: Sie können Ihr Fernstudium jederzeit aufnehmen.
Studiendauer: Der Lehrgang dauert in der Regel 6 Monate, wenn man pro Woche etwa zehn Stunden für das Lernen aufwendet. Bei vielen Fernlehrinstituten kann diese Regelstudiendauer um sechs Monate verlängert werden, ohne dass weitere Kosten entstehen. Man kann aber natürlich auch schneller vorangehen und das Lehrgangsziel in einer kürzeren Zeitspanne erreichen.
Probestudium: Bei den meisten Anbietern können Sie ein Probestudium mit einer Dauer von vier Wochen absolvieren. Sie haben so die Möglichkeit, sich mit den Studienunterlagen vertraut zu machen und Ihren Fernlehrer kennen zu lernen, bevor der Vertrag rechtsverbindlich wird.
Ihr Studienabschluss:
Sobald Sie alle Einsendeaufgaben eingesandt und damit Ihre erworbenen Kenntnisse nachgewiesen haben, erhalten Sie vom Lehrinstitut das Abschlusszeugnis „Arbeitsrecht" als anerkannten Nachweis Ihrer Qualifikation. Dieser Fernkurs wurde von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht geprüft und zugelassen.
Die wichtigsten Lehrgangsinhalte des Fernstudiums „Arbeitsrecht":
- Auslegung bzw. Einordnung von Tarifverträgen, Richtlinien, Gesetzen und Durchführungsverordnungen
- Kündigungsschutz, Berufsausbildung und Betriebsverfassungsrecht
- Arbeitsvertragliche Pflichten und Rechte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- mögliche Rechtskonflikte zwischen Führungskräften und Angestellten
- Rechtsgültigkeit von Arbeitsverträgen und Möglichkeiten der vorzeitigen Vertragsauflösung
- Anwendung von Tarifverträgen und Gesetzen entsprechend dem Arbeitsrecht