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BAFöG

Term Definition
BAFöG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland.Hauptziele des BAföG sind die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten.

Gefördert werden kann kann der Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen. Im Grundsatz kann nur eine erste Ausbildung gefördert werden. Mit der Umstellung von Studiengängen auf die Bachelor-Master-Struktur ergaben sich hieraus insoweit Probleme, als dass der Bachelor-Abschluss grundsätzlich als erster berufsqualifizierender Abschluss angelegt ist, ein anschließender Master-Studiengang folglich bereits als Zweitausbildung zu gelten hat, und nur dann gefördert werden kann, wenn er auf einen Bachelor-Studiengang „aufbaut". Gefördert werden außer Ausbildungen im Inland seit dem 1. Januar 2008 auch das vollständig im Ausland verbrachte Studium an einer Hochschule in der EU oder der Schweiz. Deutsche Studenten, die im Inland Anspruch auf BAföG haben, können für Auslandsaufenthalte das Auslands-BAföG beantragen.

Die Höhe der Leistungen erfolgt nach pauschalen Bedarfsbeträgen (Bedarf), auf die eigenes Einkommen und Vermögen des Schülers oder Studenten sowie Einkommen seines Ehegatten und – in aller Regel – auch seiner Eltern angerechnet werden. Das BAföG ist somit „familienabhängig". Auszubildende und Schüler erhalten BAföG als nicht rückzahlbaren Zuschuss, Studenten hingegen im Regelfall zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses staatliches Darlehen.