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Studiengebühren

Term Definition
Studiengebühren

Die Studiengebühr ist ein Beitrag, den Studenten regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen.

Die Beiträge sollen die Kosten des Studiums reduzieren, die dem staatlichen oder privaten Träger der Hochschule entstehen. Außerdem erheben einige Hochschulen aufgrund rechtlicher Vorgaben oder eigener Satzungen Gebühren für Prüfungen, die Bewerbung an den Hochschulen, Auswahlverfahren, Benutzung von Einrichtungen, Exkursionen oder für den Sachmittelverbrauch bei Praktika. Diese können in ihrer Höhe und Wirkung Studiengebühren gleichen.

Der Sozialbeitrag (auch als Semesterbeitrag bezeichnet) oder andere Gebühren, die regelmäßig bei der Rückmeldung erhoben werden (Rückmeldegebühr), zählen nicht zur Studiengebühr.


Die Erhebung von Studiengebühren obliegt seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2006 den einzelnen Bundesländern. Die Höhe der Studiengebühren liegt meist bei etwa EUR 500, wird aber nicht in allen Bundesländern erhoben. So wurden sie etwa in Hessen bereits 2008 wieder abgeschafft, es folgten das Saarland und Nordrhein-Westfalen. In Bremen werden Studiengebühren nur für Erstsemester mit einem Hauptwohnsitz außerhalb Bremens erhoben. Zudem verzichten einzelne Hochschulen in eigenem Ermessen auf das erheben von Studiengebühren für Erstsemester.