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Meister-BAFöG | Das Meister-BAFöG (eigentlich Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, kurz: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften und soll Existenzgründungen erleichtern. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wurde zum 1. Januar 1996 eingeführt und bereits mehrmals reformiert. Es richtet sich an Handwerker und interessierte Personen mit vergleichbarer Berufspraxis (seit 2009 auch Altenpflegekräfte und Erzieher), die eine Aufstiegsfortbildung planen. Das Meister-BAFöG wird für Lehrgänge gewährt, die auf die Meister-, eine IHK- oder eine stattliche Prüfung vorbereiten und umfasst die kompletten Lehrgangsgebühren bis zu einer Höchstgrenze von EUR 10.226. Zurzeit werden davon 30,5% als Zuschuss und 69,5% als Darlehen gewährt. Personen, die bereits eine Aufstiegsförderung selbst finanziert haben oder anderweitig unterstützt wurden, sind inzwischen auch anspruchsberechtigt. Geförderte Personen in Vollzeitlehrgängen können darüber hinaus monatliche Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt und die Kinderbetreuung erhalten.
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