Term | Definition |
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Zusatzstudium | Das Statistische Bundesamt definiert ein Zusatzstudium im Gegensatz zum Aufbaustudium als „Ein- bis zweijährige Studiengänge für Absolventen eines Studienganges mit erstem berufsqualifizierendem Studienabschluss in derselben Fachrichtung außerhalb geschlossener Studiensysteme, mit denen eine auf den abgeschlossenen Studiengang bezogene weitere (zusätzliche) Qualifikation vermittelt werden soll." Dennoch ist diese Sprachregelung nicht einheitlich. So dienen Zusatzstudien in Berlin allgemeiner gehalten der Vermittlung weiterer wissenschaftlicher und künstlerischer Qualifikationen. In Sachsen können Zusatzstudien im Gegensatz zu Aufbau- und Ergänzungsstudien nicht zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. |